• News

Neuigkeiten in der Mietrechtspraxis

15.12.2023

Folgende Neuigkeiten sind in der Rechtsprechung zu verzeichnen:

4A_252/2023, 24.10.2023, Anpassung der Mietzinses bei Beeindigung eines Indexierten Mietvertrages, der als unbefristeter Mietvertrag fortgeführt wird 

In einem indexierten Mietvertrag müssen die Parteien die gesetzlichen Kündigungsfristen für das Ende der festen Laufzeit einhalten, wenn sie eine Anpassung der Miete an den Referenzzinssatz beantragen möchten. Bei Versäumnis gelten die Miete und die Berechnungsgrundlagen für zukünftige Anpassungen als diejenigen am Ende der festen Laufzeit des Vertrags.

4A_201/2023, 09.10.2023, Subsidiäre ordentliche Kündigung nebst einer ausserordentlichen Kündigung

Eine ordentliche Kündigung, die subsidiär zu einer außerordentlichen Kündigung nach Art. 257 f cpv. 3 des OR erfolgt, ist gültig. Dies gilt zum Beispiel im Fall einer Untervermietung ohne Zustimmung und unter Verletzung der Bestimmungen von Art. 262 OR.

4A_143/2023, 10.10.2023, Anpassungsregelung bei befristeten Mietverträgen

Die Miete eines auf fünf Jahre befristeten Vertrags kann nach der absoluten Methode mit Wirkung zum Vertragsende angepasst werden. Obwohl der Vermieter grundsätzlich das Recht hat, die Miete nach der relativen Methode anzupassen, kann er dies in Ausnahmefällen nach der relativen Methode mit der Vergleichsmiete im Viertel tun, sofern seit der letzten Anpassung statistisch signifikante und ausreichend lange Zeit vergangen ist.

Diese Entscheidungen bieten wichtige Hinweise zur Beurteilung von Rechtsfragen in Zusammenhang mit Mietverhältnissen zu beachten sind, und bieten Orientierung für Mieter und Vermieter in Bezug auf Kündigungen, Mietzinsanpassungen und der  Untervermietungen.