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SVIT Ticino und APF-HEV Ticino unterstützen „2xJA“ für einen faireren und sichereren Wohnungsmarkt

07.11.2024

SVIT Ticino und APF-HEV Ticino sprechen sich für die beiden Änderungen im Mietrecht aus, die am kommenden 24. November 2024 zur Abstimmung stehen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Untermiete zu regeln und die Bedingungen für die Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer zu verbessern, indem sie größere Rechtssicherheit, einen gerechteren Markt und einen wirksamen Schutz für Mieter, Eigentümer und Nachbarn gewährleisten.

Untermiete: mehr Transparenz und Missbrauchsprävention

Die neuen Regeln zur Untermiete werden die Rechtssicherheit stärken und Missbrauch verhindern. Mieter müssen die Untermiete schriftlich beantragen und Vermieter ihre Zustimmung schriftlich erteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese Massnahme verhindert überhöhte Untermietpreise, wie sie häufig auf Online-Plattformen vorkommen, und schützt die Untermieter, die oft über die Bedingungen des Hauptvertrags im Unklaren sind. Die Regelung wird auch die Störungen durch häufige Mieterwechsel verringern und das Zusammenleben verbessern. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt seinen Mitgliedern seit langem, Vereinbarungen schriftlich zu treffen – eine Praxis, die auch von vielen Genossenschaften und öffentlichen Verwaltungen, wie in Lugano, Zürich und Lausanne, bereits befolgt wird.

Eigenbedarf: grössere Zugänglichkeit für neue Eigentümer

Der Vorschlag klärt das Konzept des „Eigenbedarfs“ im Falle einer ausserordentlichen Kündigung. Dies schafft eine grössere Rechtssicherheit und schützt das Recht neuer Eigentümer, in die gekaufte Wohnung einzuziehen. Nur natürliche Personen können dieses Bedürfnis geltend machen; Investmentfonds und große Immobiliengesellschaften sind davon ausgeschlossen. Die Rechte der Mieter bleiben geschützt: Sie können die Kündigung anfechten und eine Überprüfung ihrer Rechtmässigkeit verlangen. Der Eigentümer muss vor Gericht nachweisen, dass der Bedarf „wichtig und aktuell“ ist. Zudem kann der Mieter auch bei Eigenbedarf eine Verlängerung des Mietvertrags um bis zu 4 Jahre beantragen, um ein gerechtes Gleichgewicht zwischen den Rechten von Vermietern und Mietern zu fördern.

Förderung eines grösseren Wohnraumangebots in der Schweiz

In den letzten Jahren ist der Wohnungsmangel in der Schweiz zu einer zentralen Frage geworden. Die beiden Änderungsvorschläge zielen darauf ab, die Bedingungen kurzfristig zu verbessern und die Grundlage für eine Erhöhung des erschwinglichen Wohnraums zu schaffen. SVIT Ticino und APF-HEV Ticino sind der Ansicht, dass die Schaffung von neuem Wohnraum gefördert werden sollte, anstatt die Vorschriften zu verschärfen. „Diese Änderungen zu unterstützen, ist entscheidend für einen dynamischen und fairen Wohnungsmarkt, der die Rechte und Bedürfnisse aller Parteien respektiert“, erklären Nicolas Daldini, Präsident von SVIT Ticino, und Marco Chiesa, Präsident von APF-HEV Ticino.

Die beiden Vorschläge verdienen daher ein überzeugtes „2x JA“, um die Rechtssicherheit und Transparenz zugunsten aller Parteien zu fördern.


Für weitere Informationen:

SVIT Ticino:
svit-ticino@svit.ch / 091 921 10 73

APF-HEV Ticino:
info@hev-ticino.ch / 091 980 40 00