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Vernehmlassung zum Vorentwurf der Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetzgesetz, ZWG: 20.456. pa.Iv. Candinas.)

20.12.2022

Vernehmlassung zum Vorentwurf der Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetzgesetz, ZWG: 20.456. pa.Iv. Candinas.) Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sa-chen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben.

Die vorgeschlagene Revision des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) setzt die pa.Iv. Candinas 20.456 adäquat um. Damit wird den Eigentümern von altrechtlichen Wohnbauten innerhalb der Bauzone genügend Flexibilität gegeben, um den Altbestand der Wohnbauten, welche unter Bestandesgarantie stehen, weiterhin einer zeitgerechten Wohnnutzung zu erhalten. Der Zweck des verfassungsrechtlichen Zweitwohnungsartikels wird nicht verletzt.

Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist es zielführend, jenen, die ihr Wohneigentum sanieren und damit einen Beitrag zur Reduzierung umweltschädlicher Emissionen leisten wollen, dies auch zu erlauben. Es muss möglich werden, Altbauten nach modernen Standards für eine zeitgemässe und energiesparende Nutzung umzugestalten. Die Attraktivität der betroffenen Gebiete könnte mit der Gesetzesänderung ebenfalls gesteigert werden.

Der HEV Schweiz unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Absätze 2 bis 4 von Artikel 11 ZWG gemäss Mehrheit UREK-N vorbehaltlos.