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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

06.08.2024

Wozu dienen die Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügungen? Haben Sie jemals darüber nachgedacht, was passiert, wenn Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbständig zu handeln und über Ihren Körper zu entscheiden? Wer könnte Ihnen helfen und Sie vertreten? Fühlen Sie sich erleichtert, denn indem Sie rechtzeitig darüber nachdenken, haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie möchten, vorzusorgen, damit eine Person, der Sie grösstes Vertrauen entgegenbringen und die bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen, Sie im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit vertreten kann.

 

Wie? Durch den Vorsorgeauftrag, der in den Artikeln 360 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt ist, können Sie eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen einsetzen, die für Sie entscheiden und Ihre Interessen im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit vertreten. Auf diese Weise können Sie Ihre Entscheidungsfreiheit auch unter erschwerten Umständen bewahren, da Sie im Voraus festgelegt haben, wie die von Ihnen gewählte Person Sie im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Es ist daher auch sehr wichtig, dass Sie sich persönlich mit der gewählten Person auseinandersetzen und ihr mitteilen, was Ihnen besonders wichtig ist oder zum Beispiel, wo die notwendigen Dokumente für die Erledigung der verschiedenen Formalitäten zu finden sind.

Wer kann einen Vorsorgeauftrag erstellen? Wenn Sie volljährig, urteilsfähig und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen, das heisst, wenn Sie im Besitz der zivilen Rechte sind, können Sie dieses Dokument erstellen.

Welche Bereiche sind abgedeckt? Dieser Bereich umfasst die Pflege der eigenen Person, die Verwaltung der eigenen Vermögenswerte oder die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Sie bestimmen die dem Beauftragten zugewiesenen Aufgaben und können Anweisungen zur Erfüllung dieser Aufgaben erteilen.

Was die Pflege Ihrer Person betrifft, so kann sich die gewählte Person um alle persönlichen Aspekte des täglichen Lebens kümmern, wie Betreuung und Vertretung in alltäglichen Angelegenheiten, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden, die Einstellung von Pflegepersonal, eine eventuelle Krankenhausaufnahme oder die Pflege zu Hause. Was die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte betrifft, können Sie den Beauftragten damit mandatieren, sich um alle Aspekte Ihres Vermögens zu kümmern, wie die Überprüfung und Bezahlung von Rechnungen, Steuerangelegenheiten, die Verwaltung von Bankguthaben, die Verfügungsbefugnis über Bankkonten, die Erhöhung oder Reduzierung von Hypotheken oder den Kauf und Verkauf von Immobilien. Die gewählte Person kann Sie auch in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, insbesondere gegenüber Behörden und Privatpersonen; Sie können den Beauftragten ausdrücklich bevollmächtigen, Verträge abzuschliessen oder zu kündigen, Erbschaften und Vermächtnisse in Ihrem Interesse anzunehmen oder abzulehnen.

Wann ist es wichtig, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen? Für zusammenlebende und nicht eingetragene Paare ist ein Vorsorgeauftrag besonders wichtig, da er dem Partner umfassende Vertretungsrechte sichert, die im aktuellen Rechtssystem sonst nicht vorgesehen sind. Auch für Ehepartner und Partner in eingetragener Partnerschaft ist ein Vorsorgeauftrag ratsam, da das gesetzliche Vertretungsrecht nicht die Verwaltung aussergewöhnlicher Vermögensangelegenheiten umfasst (Art. 374 ff. ZGB). Es sind nur alle Rechtsgeschäfte abgedeckt, die üblicherweise für den Unterhalt, die ordentliche Verwaltung der Einkommen und des Vermögens notwendig sind, sowie das Öffnen und Erledigen der Korrespondenz. Es können daher Massnahmen erforderlich sein, für die es notwendig ist, die Erwachsenenschutzbehörde um Zustimmung zu bitten, wenn kein Vorsorgeauftrag erstellt wurde.

Wie können Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen? Es ist erforderlich, das Dokument eigenhändig, von Anfang bis Ende, mit Angabe des Datums und Ihrer Unterschrift zu schreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag öffentlich durch einen Notar beurkunden zu lassen. Der Auftrag kann bei Bedarf jederzeit in der gleichen Form wie seine Erstellung widerrufen oder ersetzt werden; er kann auch einfach vernichtet werden. Der Vorsorgeauftrag sollte an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Es wird auch empfohlen, eine Kopie der beauftragten Person sowie den Familienmitgliedern zu übergeben und sie über den Aufbewahrungsort des Originaldokuments zu informieren.

Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft? Der Vorsorgeauftrag tritt nur im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit in Kraft, die durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wird, sobald die Erwachsenenschutzbehörde dies offiziell feststellt und den Vorsorgeauftrag validiert.

Was versteht man unter „Patientenverfügungen“? Jede urteilsfähige Person, auch Minderjährige oder unter einer Beistandschaft stehende Personen, kann Verfügungen erstellen, sofern sie die Tragweite des Aktes versteht und in der Lage ist, die Konsequenzen zu beurteilen (Art. 370 ff. ZGB). Mit den Patientenverfügungen können Sie die medizinischen Massnahmen festlegen, denen Sie sich unterziehen oder nicht unterziehen möchten, falls Sie urteilsunfähig werden, oder Sie können einen therapeutischen Vertreter benennen. Wie beim Vorsorgeauftrag unterliegen auch die Patientenverfügungen nur der schriftlichen Form und das Dokument muss unterschrieben und datiert werden. Neben der Möglichkeit, sie eigenständig zu erstellen, können vorgefertigte Formulare verschiedener Organisationen ausgefüllt werden. Auch die Verfügungen sollten an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, beispielsweise beim Hausarzt, bei sich oder bei einer Vertrauensperson, die auch dieselbe sein kann, die für den Vorsorgeauftrag gewählt wurde.

In Abwesenheit von Patientenverfügungen legt Art. 378 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches fest, welche Personen das Recht haben, die urteilsunfähige Person in der festgelegten Reihenfolge zu vertreten und die Zustimmung zu ambulanten oder stationären medizinischen Maßnahmen zu geben oder zu verweigern. Ohne Patientenverfügungen wird die im Vorsorgeauftrag benannte Person vorrangig auch zur Vertretung im Falle medizinischer Massnahmen ermächtigt.

Der Hauseigentümerveband APF-HEV Ticino steht Ihnen gerne für weitere Informationen und vertiefte Einblicke zu diesem wichtigen Thema zur Verfügung und bietet Ihnen die notwendigen Hilfsmittel, um Ihren Vorsorgeauftrag sowie Ihre Patientenverfügungen zu erstellen.